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13.09.21, 14:57
Gerichtsprozess beendet

Fortnite: Apple muss iOS-Rückkehr nicht zulassen

von Marco Wutz
Foto: Foto: Epic Games

Der Rechtsstreit zwischen Epic Games und Apple ist vorerst beendet – das Urteil der Richterin bringt für iOS-Nutzer keine zügige Fortnite-Rückkehr.

Der Prozess zwischen Epic Games und Apple, der in den vergangenen Monaten vor einem Gericht in Kalifornien ausgefochten wurde, endete in einer Niederlage für beide Konzerne – und Fortnite-Fans mit iOS-Geräten. Die Anklage von Epic hatte zehn Punkte genannt, in denen Apple aus der Sicht der Spieleschmiede gegen diverse Wettbewerbsgesetze und vorherige Urteile verstößt – neun davon hat die zuständige Richterin Yvonne Gonzales Rogers abgewiesen, lediglich ein Anklagepunkt hatte ihrer Auffassung nach genügend Substanz. Dieser könnte allerdings weitreichende Konsequenzen für Apple und alle App-Entwickler haben.

Keine erzwungene iOS-Rückkehr für Fortnite

Für Fans von Fortnite, die auf eine Rückkehr des Spiels auf ihr iOS-Gerät gehofft hatten, gibt es keine wirklich positiven Nachrichten: Die Verbannung des Spiels und die Sperrung von Epic Games aus dem App Store sind vollkommen legitim, weil der Entwickler vorsätzlich gegen die Regeln der Plattform verstoßen hat. Die Richterin erklärte in ihrem Urteil, dass die Stellung von Apple im Mobile Gaming nicht vorherrschend genug ist, um als Monopol zu gelten. Das Argument der Selbstverteidigung gegen wettbewerbshindernde Maßnahmen, mit dem Epic den Vertragsbruch rechtfertigen wollte, ließ Rogers daher nicht gelten.

Wurm im Apfel

Die Richterin übte teils harsche Kritik an beiden Konzernen und traf damit vor allem Apple – zwar gestand sie lediglich einem der von Epic vorgebrachten Anklagepunkte die nötige Substanz zu und lehnte die übrigen ab, tat dies jedoch nur um ein Haar. Sie stellte einige der Praktiken des Konzerns dagegen infrage. Der von Epic erzielte Teilerfolg könnte weitreichende Konsequenzen haben: Apple darf Entwicklern nicht mehr verbieten, in ihrer Software auf alternative Angebote hinzuweisen.

Der Plattformbetreiber hatte es ihnen bislang verboten, Nutzer durch "Schaltflächen, Links oder andere Aktionsaufrufe" über andere Bezahlmechaniken als die des von Apple kontrollierten In-App-Systems zu informieren. Diese Passage aus der Nutzungsvereinbarung muss gestrichen werden. Rogers lässt es Apple dabei offen, anderweitig Gebühren von den Entwicklern zu erheben, die sich ihrer Ansicht nach nicht vollständig von Zahlungen an den Plattformbetreiber befreien dürfen.

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